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Teilnahmegebühren
Monatlich (10 Monate pro Jahr) 50,00 Euro
Dieser Betrag enthält 19% MWSt.: 42,00 Euro plus 7,98 Euro (19%) = 49,98 €, aufgerundet auf 50,00 Euro.
Die Gebühren werden zum jeweils ersten Werktag des Monats per Lastschriftverfahren eingezogen. Oder in bar zur ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Monats.
Die Zahlung der Gebühr berechtigt zur Teilnahme an einer Doppelstunde (90 Minuten) in der Woche. Ist die Teilnahme am vereinbarten Kurstermin nicht möglich, kann die Stunde zu einem anderen Termin vor- oder nachgeholt werden, sofern ein Platz in einer anderen Gruppe frei ist. Bei einer Kündigung können Fehlstunden nur bis zum Ende der Kündigungsfrist nachgeholt werden (s. auch 3.). Verpasste Gruppenstunden können nicht in Form von Einzelstunden „nachgeholt“ werden.
Die monatliche Beitragszahlung entfällt während der Monate Juli und August; während dieser Zeit macht die Yogaschule 8 Wochen Pause. Kleinere Ferien (insgesamt weitere 8 Wochen) orientieren sich ungefähr an den Schulferien (jedoch nicht genau deckungsgleich!): ungefähr drei Wochen um Weihnachten herum, zwei Wochen zu Ostern, eine Pfingstwoche und zwei Wochen im Herbst. Obwohl auch während der eben genannten unterrichtsfreien Zeit bezahlt wird, berechnet sich der Beitrag nur aus den tatsächlich gegebenen Yoga-Stunden (36 Unterrichtsstunden pro Jahr; 13,88 Euro pro Doppelstunde).
Die Gebühren werden veränderten wirtschaftlichen Bedingungen ggf. angepasst. |
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| 2. |
Ermäßigung
(um Euro 6,-/Monat) ist nach Absprache möglich; Kriterium ist die Selbsteinschätzung der/s Teilnehmers/in, nicht jedoch formale Bedingungen.
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| 3. |
Kündigung
bitte schriftlich (nicht per e-mail) und nur zum jeweils 1. eines Monats an meine Privatadresse (Iris Vollkammer · Am Steinberg 12 · 27801 Dötlingen).
Für alle TeilnehmerInnen, die vor dem 1.4.2008 begonnen haben:
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate und ist ausschließlich zum jeweils 1. eines Monats möglich. Eine Kündigung ist nicht möglich zum 1.8. oder zum 1.9.
Für alle TeilnehmerInnen, die ab dem 1.9.2008 begonnen haben:
Die Mindestteilnahmezeit beträgt ein halbes Jahr (6 Monate; die beitragsfreien Monate Juli und August werden nicht angerechnet). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei Monate, es sei denn er wird bis spätestens zwei Monate vor einer Verlängerung gekündigt. Eine Kündigung ist nicht möglich zum 1.8. oder zum 1.9. |
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| 4. |
Pausieren
ist im Falle einer Krankheit, die länger als drei Monate dauert für die Dauer von längstens einem Jahr für einen monatlichen Beitrag von 10,00 Euro möglich (der Platz in der Gruppe wird nach Möglichkeit frei gehalten). |
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| 5. |
Quittungen
Quittungen, Teilnahmebestätigungen, das Ausfüllen von Krankenkassenfragebögen etc. kosten eine Gebühr von 5,00 Euro pro Stück (diese Gebühr entfällt ab einer Teilnahmezeit von 5 Jahren). |
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| 6. |
Teilnehmerzahlen
Die Yogagruppen werden mit höchstens 17 TeilnehmerInnen belegt. |
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| 7. |
Ausnahmen
In Ausnahmefällen (Krankheit, Fortbildung etc.) wird der Gruppenunterricht von einer der Yogaschulen-Mitarbeiterinnen, und nicht von Iris Vollkammer persönlich, abgehalten. |
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| 8. |
Haftungsausschluss
Ob die Teilnahme am Yoga-Unterricht mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, muss jede/r TeilnehmerIn in eigener Verantwortung (ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates) selbst entscheiden. Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden kann insoweit vom Veranstalter nicht übernommen werden. |
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